Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Löwenberger Land

Die Gemeinde ist amtsfrei und gehört zum Landkreis Oberhavel. Sie entstand 1997 durch den Zusammenschluss von zehn Gemeinden und wurde später mehrfach erweitert
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8548 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16775
Vorwahlen
033051, 033084, 033086, 033088, 033094
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Löwenberger Land
Breite Straße 1
16775 Löwenberger Land

2. Ordnungsamt Löwenberger Land
Breite Straße 1
16775 Löwenberger Land

3. Bauamt Löwenberger Land
Breite Straße 1
16775 Löwenberger Land
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: Geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen in verschiedenen Ortsteilen initiiert:

- **9. Änderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land**: Vorentwurf gebilligt im November 2024, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.
- **Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost"**: Entwurf gebilligt im August 2024, formelles Beteiligungsverfahren beschlossen, Unterlagen veröffentlicht vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
- **8. Planänderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Löwenberg**: Entwurf gebilligt im Juli 2024, Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen, Unterlagen veröffentlicht vom 13.11. bis 16.12.2024.
- **Bebauungsplan "Am Grünen Jugend-Hain", OT Löwenberg**: Vorentwurf gebilligt im Februar 2024, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 12.04. bis 30.04.2024.
- **Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzgewerbe Friedhofstraße" OT Grieben**: Entwurf gebilligt im Oktober 2023, formelle Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 08.01. bis 08.02.2024.
- **6. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg**: Entwurf gebilligt im August 2023, formelle Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 20.11. bis 20.12.2023.
- **10. Änderung Flächennutzungsplan OT Gutengermendorf**: Vorentwurf gebilligt im August 2023, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 13.11. bis 15.12.2023.
- **Bebauungsplan "Löwenberg Infra Ost"**: Überarbeitete Fassung zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bedenken, erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.